Landeskinderschutzgesetz NRW
Solingen, 19. September 2023 Kinderschutz kann nur gelingen, wenn jeder Einzelne Verantwortung übernimmt. Der Kinder- und Jugendhilfe kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Nachdem in den letzten Jahren schockierende Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche bekannt geworden sind, hat die Landesregierung NRW die Strukturen und Rahmenbedingungen für Prävention, Intervention und Hilfen bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche einer systematischen Überprüfung unterzogen. Das Ergebnis: Der Kinderschutz muss dringend gestärkt werden.
Das Landeskinderschutzgesetz ist am 1. Mai 2022 in Kraft getreten. Es setzt unter anderem zentrale politische und fachliche Forderungen aus der Aufarbeitung von Fällen insbesondere sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche um. Im Folgenden werden die drei wichtigsten Neuerungen des Landeskinderschutzgesetzes vorgestellt.
Mit § 5 des Landeskinderschutzgesetzes werden verbindliche Mindeststandards für fachliche Empfehlungen der Landesjugendämter zum Verfahren der Gefährdungseinschätzung durch das Jugendamt geschaffen. Damit wird eine landesweit einheitliche Mindestqualität der Verfahren zur Gefährdungseinschätzung erreicht. Dazu gehören u.a. eine ausreichende fachliche Qualifikation der beteiligten Fachkräfte, das verbindliche Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte nach dem Mehraugenprinzip und die Dokumentation der festgestellten Gefährdungsrisiken.
Die Jugendämter führen in Zusammenarbeit mit einer vom Land benannten Stelle alle 5 Jahre Qualitätsentwicklungsverfahren durch. Diese bestehen aus einer Auswertung und fachlichen Einordnung von konkreten Fallanalysen bereits abgeschlossener Sachverhalte des jeweiligen Jugendamtes. Darauf aufbauend sollen Beratungsprozesse stattfinden.
Schließlich werden die Jugendämter verpflichtet, Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung zu bilden (Netzwerke Kinderschutz). Damit sollen die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei einer möglichen Kindeswohlgefährdung sichergestellt werden.
Für die Umsetzung dieser Ziele stellt das Land NRW jährlich rund 86 Millionen Euro zur Verfügung. Eine weitere Besonderheit des Landeskinderschutzgesetzes ist, dass nicht nur erlaubnispflichtige Institutionen wie Jugendämter angesprochen werden. Auch nicht erlaubnispflichtige Einrichtungen, Träger nichtinstitutioneller Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Träger von außerunterrichtlichen Angeboten der Offenen Ganztagsschule werden adressiert.
Pressekontakt:
Benita von der Schulenburg
Sprecherin der Stiftung
Gesche Hugger & Marion Glagau -Stiftung
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Über die Gesche Hugger & Marion Glagau -Stiftung:
Die Mission der Gesche Hugger & Marion Glagau-Stiftung ist es, sozial und emotional bedürftigen Kindern, Jugendlichen und Familien in Nordrhein-Westfalen (NRW) durch ideelle, materielle und finanzielle Unterstützung eine bessere Zukunft zu ermöglichen. Wir wollen einen positiven Unterschied in ihrem Leben machen und sie auf ihrem Weg unterstützen. Für eine bedarfsgerechte Förderung, die auf die individuellen Bedürfnisse und Potenziale unserer Zielgruppen eingeht, setzen wir dabei auf partnerschaftliche Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Akteuren im sozialen Bereich.
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